Allgemeine Geschäftsbedingungen
BILDWERK Fotografie · Mandy Petzold · Stand: Mai 2026
Wählen Sie die für Ihr Projekt passenden Bedingungen.
Diese Bedingungen gelten für gewerbliche Auftraggeber (Unternehmen, Behörden, Vereine, Selbstständige in geschäftlicher Funktion) bei Fotografie- und Bildproduktionen durch BILDWERK.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Mandy Petzold, BILDWERK Fotografie, An der Quelle 10, 06679 Hohenmölsen (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über fotografische Leistungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmerin deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
(3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden auf die AGB für Privatkunden verwiesen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Annahme des Angebots zustande. Maßgeblich sind Leistungsbeschreibung, Umfang, Termine und Vergütung im jeweiligen Angebot.
(3) Änderungswünsche nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung und können zu Anpassung von Termin und Vergütung führen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Shooting-Dauer, Anzahl bearbeiteter Bilder, Formate, Nachbearbeitung, Online-Galerie, Reiserouten) ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot.
(2) Typische Leistungsbereiche umfassen unter anderem Corporate- und Employer-Branding, Architektur- und Standortfotografie, Automotive, Produktfotografie, Event- und Reportagefotografie sowie Content-Produktionen für Marketing und Kommunikation.
(3) Nicht im Angebot genannte Leistungen (z. B. zusätzliche Shooting-Tage, Sonderformate, Express-Lieferung, erweiterte Retusche) werden nach Aufwand gesondert angeboten.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben und ggf. erforderlichen Genehmigungen bereit.
(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können zu Terminverschiebungen und Mehraufwand führen, der gesondert berechnet werden kann.
(3) Soweit am Shooting beteiligte Personen abgebildet werden, ist der Auftraggeber für die erforderlichen Einwilligungen und arbeitsrechtlichen Freigaben verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 5 Partnerleistungen (Olivrr Media)
(1) Bei gebuchten Bündelleistungen (z. B. Videografie, Motion Content, Grafikdesign, Drohnenaufnahmen) können einzelne Leistungen durch den Partner Olivrr Media, An der Quelle 10, 06679 Hohenmölsen, im Auftrag und auf Rechnung von BILDWERK erbracht werden.
(2) Der Vertrag über die Gesamtleistung kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und BILDWERK zustande. Olivrr Media tritt als Partner / Subunternehmer auf; eine separate Vertragsbeziehung besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Umfang, Termine und Vergütung von Partnerleistungen ergeben sich aus dem gemeinsamen Angebot von BILDWERK.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts bei Buchung bzw. Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist vor Auslieferung der finalen Leistungen bzw. vor Freigabe der finalen Dateien fällig.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung und Bereitstellung von Dateien bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) An der Auftragnehmerin verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den Lichtbildwerken, bis die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt wurde.
(2) Mit vollständiger Zahlung räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Nutzungsrechte ein (Art, Umfang, Territorialität, Dauer, Medien). Fehlt eine ausdrückliche Regelung, ist die Nutzung nur für den im Angebot genannten Zweck und Zeitraum gestattet.
(3) Jede darüber hinausgehende Nutzung (insbesondere Weitergabe an Dritte, Bearbeitung durch Dritte, erweiterte Werbenutzung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und kann gesondert vergütet werden.
(4) RAW-Dateien, unbearbeitete Daten und Projektdateien werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Angebot bereitgestellt.
(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die erstellten Werke in Portfolio, Website und Referenzunterlagen zu verwenden, sofern dem keine ausdrückliche vertragliche Einschränkung entgegensteht.
§ 8 Lieferung und Abnahme
(1) Lieferumfang, Lieferweg (z. B. Online-Galerie, Download, Datenträger), Lieferfristen und Korrekturschleifen ergeben sich aus dem vertraglichen Angebot bzw. der individuellen Absprache.
(2) Der Auftraggeber prüft die gelieferten Werke unverzüglich und teilt etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich mit.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Weitere Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Für mitgebrachtes Eigentum des Auftraggebers am Shooting-Ort haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Ausfall kritischer Infrastruktur) berechtigen zur angemessenen Terminverschiebung. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten werden nach Aufwand abgerechnet.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Soweit die Auftragnehmerin im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, kann ein Auftragsverarbeitungsvertrag gesondert vereinbart werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat — Weißenfels (Amtsgericht Weißenfels als spruchkräftiges Gericht im erstinstanzlichen Zuständigkeitsbereich, soweit zulässig).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(4) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber mitgeteilt; für laufende Einzelverträge gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen, sofern nicht anders vereinbart.
Diese Bedingungen gelten für Privatpersonen und nicht-gewerbliche Aufträge — z. B. Hochzeiten, Events, Portraits, Familien-, Automotive- und Architekturaufträge in privatem Kontext.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB regeln Verträge zwischen Mandy Petzold, BILDWERK Fotografie, An der Quelle 10, 06679 Hohenmölsen (nachfolgend „Auftragnehmerin“), und Privatkunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über fotografische Leistungen.
(2) Gewerbliche Auftraggeber nutzen die AGB für Unternehmen (B2B).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend, bis sie schriftlich (E-Mail genügt) bestätigt wurden.
(2) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Maßgeblich sind Angebot und Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistung (Shooting-Dauer, Anzahl bearbeiteter Bilder, Online-Galerie, Formate, Nachbearbeitung) ergeben sich aus dem vereinbarten Angebot.
(2) Zusätzliche Wünsche nach Vertragsschluss sind nur nach Absprache und ggf. gegen Mehrvergütung möglich.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Die im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % Anzahlung bei Buchung und der Restbetrag vor Lieferung der finalen, bearbeiteten Bilder fällig.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung werden keine finalen Dateien freigegeben.
§ 5 Stornierung und Terminabsage (termingebundene Aufträge)
(1) Für Aufträge mit festem Produktionstermin (insbesondere Hochzeiten, Events, fest vereinbarte Reportagen) gelten bei Stornierung durch den Auftraggeber folgende Stornokosten am vereinbarten Gesamtpreis:
| Zeitpunkt der Absage | Stornokosten |
|---|---|
| mehr als 6 Monate vor dem Termin | 0 % |
| 3 bis 6 Monate vor dem Termin | 10 % |
| weniger als 3 Monate vor dem Termin | 25 % |
| weniger als 14 Tage vor dem Termin | 50 % |
Hinweis: Individuelle Absprachen sind jederzeit möglich und haben Vorrang vor dieser Staffel.
(2) Stornierungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Maßgeblich ist der Zugang bei der Auftragnehmerin.
(3) Kann die Auftragnehmerin den freigewordenen Termin nicht anderweitig vergeben, kann nach Abstimmung ein höherer Aufwand berechnet werden; individuelle Vereinbarungen bleiben möglich.
(4) Bei nicht-termingebundenen Aufträgen (z. B. Studio-Portrait ohne Fixdatum) gelten Stornoregelungen nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind.
§ 6 Terminverschiebung und höhere Gewalt
(1) Eine einmalige Terminverschiebung ist nach Verfügbarkeit und Absprache möglich; bereits entstandene Kosten (z. B. Reise, Reservierungen) werden weiterberechnet.
(2) Bei höherer Gewalt oder behördlichen Einschränkungen wird ein Ersatztermin vereinbart; Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Partnerleistungen (Olivrr Media)
(1) Bei gebuchten Paketen mit Video, Grafikdesign, Motion oder Drohnenaufnahmen können Leistungen durch Olivrr Media, An der Quelle 10, 06679 Hohenmölsen, als Partner im Auftrag von BILDWERK erbracht werden.
(2) Ihr Vertragspartner bleibt BILDWERK. Abrechnung und Ansprechpartnerin für die Gesamtleistung ist Mandy Petzold / BILDWERK.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Urheberrechte verbleiben bei der Auftragnehmerin bis zur vollständigen Bezahlung.
(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte. Ohne ausdrückliche Regelung im Angebot ist die private Nutzung (Print, Geschenk, private Online-Nutzung) gestattet; gewerbliche oder öffentliche Nutzung bedarf gesonderter Vereinbarung.
(3) Weitergabe der Bilddateien an Dritte zu Werbezwecken oder kommerzieller Nutzung ist ohne schriftliche Freigabe nicht gestattet.
§ 9 Lieferung
Lieferart, Lieferzeit, Online-Galerie, Korrekturschleifen und Dateiformate werden individuell im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgehalten.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Sofern der Vertrag auf Distanz zustande kommt (z. B. ausschließlich per E-Mail/WhatsApp), steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht kann nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB entfallen, wenn der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen betrifft und für die Erbringung ein spezifischer Termin vereinbart wurde (z. B. Hochzeitstermin, fest gebuchter Eventtag).
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs außerhalb der Stornoregelungen werden bereits erbrachte Leistungen nach Aufwand vergütet.
§ 11 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Bilder, mitzuteilen.
§ 12 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für mitgebrachte Wertgegenstände am Shooting haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Empfehlung: eigene Versicherung für Hochzeits-/Eventwerte.
§ 13 Datenschutz
Details zur Datenverarbeitung: Datenschutzerklärung. Personen auf Fotos können Rechte aus DSGVO und KUG geltend machen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände an seinem Wohnort. Für Unternehmer und bei zulässiger abweichender Vereinbarung kann Gerichtsstand Weißenfels sein.
(3) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Diese AGB sind eine Mustervorlage und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Verbindlich sind stets das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung.
Impressum · Datenschutz